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Entwicklungs- und Maßnahmenpläne (EMP) für die Gebietskulissen des ÖKOL

Entwicklungs- und Maßnahmenpläne für die Agrarlandschaft sind, analog zu den Managementplänen für die FFH-Gebiete, die Grundlage für die Herstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der Lebensräume und der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten, weil sie flächendeckend den ökologischen Zustand in dem festgelegten Gebiet abbilden. Sie definieren flächenscharf die Schutz- und Entwicklungsziele und empfehlen notwendige Maßnahmen, die auch monetär bewertet werden. Daher bilden sie die Basis für weitere Förderanträge unterschiedlicher Akteure, die Flächeneigentümer und -bewirtschafter mit einbinden sollen.

Mittel- bzw. Auftragsgeber: 

Land Niedersachsen durch die „Zukunftsregion4Klima“

Landkreise Oldenburg, Ammerland, Cloppenburg und Vechta durch den kommunalen „Zukunftsfond“

Landkreis Oldenburg durch weitere Haushaltsmittel

BINGO Umweltstiftung

 

Laufzeit: 02/2025 - 06/2028 

Ansprechpartner:

BINGO Maßnahmen

Landkreis Ammerland: Dr. Tatjana Hoppe

Landkreis Oldenburg: und Cloppenburg: Dr. Josef Kuhlmann, Dr. Philipp Krämer

Erarbeitung der Entwicklungs- und Maßnahmenpläne: Dr. Philipp Krämer, Arina Hornscheidt

Karte Kulisse ÖKOL Z4K

In rot: Entwicklungs- und Maßnahmenplan 1: LSG WST 81 Bäkental der Haaren, Putthaaren und Ofener Bäke mit nordöstlichem Offenlandkorridor entlang der Haaren und Putthaaren bis Ursprung (Westerholtsfelde, Neuenkruge, Borbeck, bis Leuchtenburg) in orange: Entwicklungs- und Maßnahmenplan 2: LSG OL 55 Lethetal und an LSG CLP 10 Lethetal angrenzendes Gebiet sowie nördlicher Offenlandkorridor westlich von Oldenburg bis an das LSG 81. In blau: Entwicklungs- und Maßnahmenplan 3: LSG OL 18 Delmetal + LSG OL 32 Harpstedter Geest + LSG OL 20 Welsetal und Stühe + Übergangsflächen zwischen Welse und Delmetal südlich an Ganderkesee, mit einbezogen Schlutter.  Die ausgesparten Flächen innerhalb der Gebietskulissen betreffen Siedlungen, Waldgebiete und FFH-Gebiete für die keine Entwicklungs- und Maßnahmenpläne erstellt werden.

Logo Bingo

Die Erstellung der EMPs gliedert sich in drei Phasen. In der ersten Phase werden schwerpunktmäßig planungsrelevante Informationen zusammengetragen. In der zweiten Phase werden hauptsächlich ergänzende Kartierungen durchgeführt sowie der ökologische Zustand von Arten und Lebensräumen bewertet. Aufbauend darauf werden in der dritten Phase Maßnahmen in Abstimmung mit den unteren Naturschutzbehörden entwickelt und monetär bewertet.

Es werden drei Maßnahmen- und Entwicklungspläne erstellt. Das Gebiet jedes Maßnahmenplanes wird durch Flüsse geprägt.

Haaren und Putthaaren prägen den „Entwicklungs- und Maßnahmenplan 1: LSG WST 81 Bäkental der Haaren, Putthaaren und Ofener Bäke mit nordöstlichem Offenlandkorridor entlang der Haaren und Putthaaren bis Ursprung (Westerholtsfelde, Neuenkruge, Borbeck, bis Leuchtenburg)“. Die Fläche umfasst ungefähr 2199 ha.

Die Lethe prägt den „Entwicklungs- und Maßnahmenplan 2: LSG OL 55 Lethetal und an LSG CLP 10 Lethetal angrenzendes Gebiet sowie nördlicher Offenlandkorridor westlich von Oldenburg bis an das LSG 81.“ Die Fläche umfasst ungefähr 7682 ha.

Delme und Welse prägen den „Entwicklungs- und Maßnahmenplan 3: LSG OL 18 Delmetal + LSG OL 32 Harpstedter Geest + LSG OL 20 Welsetal und Stühe + Übergangsflächen zwischen Welse und Delmetal südlich an Ganderkesee, mit einbezogen Schlutter.“ Die Fläche umfasst ungefähr 5670 ha.

Eine Kofinanzierung dieses Projekts erfolgt durch die BINGO-Umweltstiftung, die zielartendefinierte, vorbereitende Artenschutzmaßnahmen bereits während der Erstellung der Entwicklungs- und Maßnahmenpläne mit ausgewählten Landwirten ermöglicht. Vorbild für die Artenschutzmaßnahmen sind etablierte Maßnahmen der Projekte F.R.A.N.Z und FABiAN. Im ersten Jahr wurden auf der Grundlage bereits vorliegender Kartierungsergebnisse zielartendefinierte Maßnahmen wie zum Beispiel Stoppelbrachen und Blühstreifen in Gebieten mit Rebhühnern umgesetzt.

Logos Z4K