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Umsetzung von Natur-, Arten- und Gewässerschutzmaßnahmen - Förderperiode 2026 - 2027

in ausgewählten Offenlandflächen und in den Pufferzonen der FFH- und NSG-Gebiete in den Landkreisen Ammerland und Oldenburg

 

In der zweiten Förderperiode 2026–2027 rückt die Umsetzung konkreter Maßnahmen noch stärker in den Mittelpunkt. Dazu gehören unter anderem der Schutz von Kiebitz und Rebhuhn, die Förderung von Wildbienen sowie die Entwicklung von Biotopverbundstrukturen.

 

 

Schutz für Zielarten

• Kiebitz und Rebhuhn bleiben wichtige Schwerpunkte. Brutvorkommen werden erfasst und Schutzmaßnahmen mit Landwirtschaft und Jägerschaft abgestimmt.
• Für Rebhühner sind unter anderem mehrjährige Blühflächen, Stoppelbrachen und weitere strukturreiche Lebensräume vorgesehen.

 

Lebensräume vernetzen

• Biotopverbundprojekte für Amphibien, Wildbienen und weitere Arten werden weiterentwickelt.
• Auch produktionsintegrierte Naturschutzmaßnahmen, Biodiversitätsberatung und die Zusammenarbeit mit regionalen Partnern werden ausgebaut.

 

Ergebnisse und Perspektive

Nach der erfolgreichen ersten Förderperiode setzt das ÖKOL seine Arbeit für den Natur-, Arten- und Gewässerschutz im Oldenburger Land fort. Im Mittelpunkt stehen weiterhin Monitoring und Kartierung – vor allem aber die Umsetzung konkreter Schutzmaßnahmen gemeinsam mit Landwirtschaft, Jägerschaft, Behörden und weiteren Partnern. Außerdem werden angelegte Strukturen wie Blänken naturschutzfachlich adäquat betreut, gepflegt und mit Monitorings begeleitet. 

Abb. 1 Kiebitzgelege im Projektgebiet
Abb. 2: Blänke an der Lethe nach Gehölzentfernung

Förderzeitraum: 2026–2027 · Gefördert durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) · 

Text und Fotos: ÖKOL